Gewerbe Ummeldung
Gewerbe Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Bei einer Betriebsverlegung in den Geltungsbereich der Gemeinde Rosengarten bzw. nach außerhalb ist eine Gewerbeanmeldung bzw. –abmeldung erforderlich.
Für eine Verlegung innerhalb der Gemeinde Rosengarten verwenden Sie bitte die Gewerbeummeldung.
In einigen besonders geregelten Fällen, etwa bei Maklerinnen, Maklern, Gaststätten, Bauträgerinnen, Bauträgern, Baubetreuerinnen und Baubetreuern, müssen Sie auch folgende Änderungen anzeigen:
- Namensänderungen oder Umfirmierungen
- Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
- Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.
Kurzbeschreibung
Gewerbeummeldung, Ummeldung eines Betriebes
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Zeitaufwand, höchstens jedoch 43,00 Euro.