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Umwelt - Antrag Baumfällung


Antrag auf Baumfällung, Baumfällantrag

 

 

Leistungsbeschreibung

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

 

 

 

  • Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
  • Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde , der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:

  • der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
  • die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
  • es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus

Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Es fallen Gebühren je nach Aufwand an:

Die Kosten für den jeweiligen Bescheid werden gem. §§ 1, 2, 3 und 7 der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Rosengarten in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16. Dezember 2003 auf  25,00 € pro angef. halbe Std. festgesetzt.

 

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

  • Kommunale Baumschutzsatzung

§ 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Satzung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Rosengarten vom 23.06.2016