Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die/der Nutzungsberechtigte muss sich für die Dauer der Laufzeit um eine/n Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer selbst bemühen. Hierzu wird verwiesen auf die Friedhofssatzung der Gemeinde Rosengarten.
Die/der Nutzungsberechtigte muss sich für die Dauer der Laufzeit um eine/n Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer selbst bemühen. Hierzu wird verwiesen auf die Friedhofssatzung der Gemeinde Rosengarten.
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Haben Sie weitergehende Fragen, wenden Sie sich bitte an:
Rathaus Gemeinde Rosengarten
Bremer Straße 42
21224 Rosengarten
Telefon: 04108 4333-0
Telefax: 04108 4333-39
E-Mail: rathaus@gemeinde-rosengarten.de
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung