Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Gärtnerin/Gärtner
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Gärtnerin/Gärtner
Textblöcke ein-/ausklappenDie vorübergehende Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.
Leistungsbeschreibung
Die/der Nutzungsberechtigte muss sich für die Dauer der Laufzeit um eine/n Friedhofsgärtnerin/Friedhofsgärtner selbst bemühen. Hierzu wird verwiesen auf die Friedhofssatzung der Gemeinde Rosengarten.
Die/der Nutzungsberechtigte muss sich für die Dauer der Laufzeit um eine/n Friedhofsgärtnerin/Friedhofsgärtner selbst bemühen. Hierzu wird verwiesen auf die Friedhofssatzung der Gemeinde Rosengarten.
An wen muss ich mich wenden?
Haben Sie weitergehende Fragen, wenden Sie sich bitte an:
Rathaus Gemeinde Rosengarten
Bremer Straße 42
21224 Rosengarten
Telefon: 04108 4333-0
Telefax: 04108 4333-39
E-Mail: rathaus@gemeinde-rosengarten.de
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung