Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner


Leistungsbeschreibung


Die/der Nutzungsberechtigte muss sich für die Dauer der Laufzeit um eine/n Friedhofsgärtner/in selbst bemühen. Hierzu wird verwiesen auf die Friedhofssatzung der Gemeinde Rosengarten.

Spezielle Hinweise

Die/der Nutzungsberechtigte muss sich für die Dauer der Laufzeit um eine/n Friedhofsgärtner/in selbst bemühen. Hierzu wird verwiesen auf die Friedhofssatzung der Gemeinde Rosengarten.

An wen muss ich mich wenden?


Haben Sie weitergehende Fragen, wenden Sie sich bitte an:

Rathaus Gemeinde Rosengarten
Bremer Straße 42
21224 Rosengarten
Telefon: 04108 4333-0
Telefax04108 4333-39
E-Mail: rathaus@gemeinde-rosengarten.de
 
 

Rechtsgrundlage


Kommunale Satzung