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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner


Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

Leistungsbeschreibung

Die/der Nutzungsberechtigte muss sich für die Dauer der Laufzeit um eine/n Friedhofsgärtner/in selbst bemühen. Hierzu wird verwiesen auf die Friedhofssatzung der Gemeinde Rosengarten.

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Die/der Nutzungsberechtigte muss sich für die Dauer der Laufzeit um eine/n Friedhofsgärtner/in selbst bemühen. Hierzu wird verwiesen auf die Friedhofssatzung der Gemeinde Rosengarten.



Haben Sie weitergehende Fragen, wenden Sie sich bitte an:

Rathaus Gemeinde Rosengarten
Bremer Straße 42
21224 Rosengarten
Telefon: 04108 4333-0
Telefax04108 4333-39
E-Mail: rathaus@gemeinde-rosengarten.de
 
 

Kommunale Satzung

Spezielle Hinweise
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