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Gefundene Wertgegenstand mit einem Gegenwert von mehr als 10 Euro, müssen abgeben werden.

Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Falls Sie einen Gegenstand gefunden haben, können Sie diesen im Fundbüro im Rathaus, bei jeder Ortsverwaltung sowie auch auf dem Polizeikommissariat abgeben.

Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Falls es sich um einen größeren Gegenstand, wie z.B. ein Fahrrad handelt, wird dieser nach vorheriger Absprache mit der Kommune auch vom Betriebshof/ Bauhof abgeholt.

Der Finder einer Sache mit einem Wert von über 10 EUR ist gemäß der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, den Fund dem zuständigen Fundbüro anzuzeigen, falls er den Eigentümer nicht ermitteln kann.

Ob Ihre verloren gegangene Sache möglicherweise im Fundbüro abgegeben wurde, können Sie telefonisch erfragen. Die Fundsache muss vom Eigentümer möglichst detailiert beschrieben werden, um Verwechslungen auszuschließen. Wenn das Eigentum nachgewiesen wurde, wird die Sache gegen Quittung ausgehändigt.

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Neben den üblichen Fundsachen wie Fahrräder, Schlüssel, Brillen und Regenschirme werden mithin allerlei Kuriositäten verloren oder gefunden.

Vermissen Sie etwas? Vielleicht hat es jemand bei uns abgegeben. Eventuell wurde es auch in einem benachbarten Fundbüro abgegeben, Schauen Sie in nachstehenden Links, ob Ihr Gegenstand dabei ist.

Klicken Sie hier und gelangen zu:

Fundbüro Deutschland

Fundbüro der einzelnen Gemeinden Deutschlands

Haben Sie etwas gefunden? Geben Sie`s einfach bei uns ab!


Aufbewahrung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Tierheim. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt.



Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Spezielle Hinweise

Externe Ansprechpartner

Tierheim Buchholz

Anschrift:             Holzweg 25

                          21244 Buchholz

Telefon: (04181) 32 67 3

Telefax: (04181) 29 31 77

Handy: (0160) 981 247 47

E-Mail: info@tierheim-buchholz.de

https://www.tierheim-buchholz.de/

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


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