Fundbüro
Fundbüro
Textblöcke ein-/ausklappenGefundene Wertgegenstand mit einem Gegenwert von mehr als 10 Euro, müssen abgeben werden.
Leistungsbeschreibung
Falls Sie einen Gegenstand gefunden haben, können Sie diesen im Fundbüro im Rathaus, bei jeder Ortsverwaltung sowie auch auf dem Polizeikommissariat abgeben.
Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Falls es sich um einen größeren Gegenstand, wie z.B. ein Fahrrad handelt, wird dieser nach vorheriger Absprache mit der Kommune auch vom Betriebshof/ Bauhof abgeholt.
Der Finder einer Sache mit einem Wert von über 10 EUR ist gemäß der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, den Fund dem zuständigen Fundbüro anzuzeigen, falls er den Eigentümer nicht ermitteln kann.
Ob Ihre verloren gegangene Sache möglicherweise im Fundbüro abgegeben wurde, können Sie telefonisch erfragen. Die Fundsache muss vom Eigentümer möglichst detailiert beschrieben werden, um Verwechslungen auszuschließen. Wenn das Eigentum nachgewiesen wurde, wird die Sache gegen Quittung ausgehändigt.
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Neben den üblichen Fundsachen wie Fahrräder, Schlüssel, Brillen und Regenschirme werden mithin allerlei Kuriositäten verloren oder gefunden.
Vermissen Sie etwas? Vielleicht hat es jemand bei uns abgegeben. Eventuell wurde es auch in einem benachbarten Fundbüro abgegeben, Schauen Sie in nachstehenden Links, ob Ihr Gegenstand dabei ist.
Klicken Sie hier und gelangen zu:
Fundbüro der einzelnen Gemeinden Deutschlands
Haben Sie etwas gefunden? Geben Sie`s einfach bei uns ab!
Aufbewahrung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Tierheim. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Externe Ansprechpartner
Tierheim Buchholz
Anschrift: Holzweg 25
21244 Buchholz
Telefon: (04181) 32 67 3
Telefax: (04181) 29 31 77
Handy: (0160) 981 247 47
E-Mail: info@tierheim-buchholz.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport