Melderegisterauskunft Erteilung erweitert


Erweiterte Melderegisterauskunft

Leistungsbeschreibung


Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Spezielle Hinweise

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle

  • Familienname,

  • Vornamen,

  • Doktorgrad und

  • derzeitige Anschriften 

zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

  • Vor- und Familiennamen

  • Doktorgrad

  • Anschriften

  • Tag und Ort der Geburt

  • frühere Vor- und Familiennamen

  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)

  • Staatsangehörigkeiten

  • frühere Anschriften

  • Tag des Ein- und Auszugs

  • gesetzliche Vertreter

  • Sterbetag und -ort

  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

Soll eine Melderegisterauskunft zur gewerblichen Nutzung erteilt werden, ist dies anzugeben. Diese Melderegisterauskunft ist zweckgebunden, eine Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor angegeben wurde.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen


  • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

 

 

Spezielle Hinweise

Formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird.

Der schriftliche Antrag muss folgende Daten enthalten:

  • Daten des Anfragenden

  • Daten zur suchenden Person

  • Zweck der Auskunft (gewerblichen Zweck angeben)

  • Hinweis, dass die Daten nicht für den Adresshandel, sowie für Werbezwecke genutzt werden.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: mindestens EUR 20,00

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

 

  •  
Spezielle Hinweise

s fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

  • Einfache Melderegisterauskunft: 
    mindestens EUR 9,00

  • Erweiterte Melderegisterauskunft: 
    mindestens 20 EUR

  • Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke
    mindestens 12,00 EUR

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person eine neutrale Auskunft erteilt wird bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?


Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

 

 

Spezielle Hinweise

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Bürgerbüro

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Rudic
  • Sachbearbeiterin Frau Erhorn
  • Sachbearbeiterin Frau Thiel