Hundehaltung Anmeldung
Hundehaltung Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenHundesteueranmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb einer Woche anzumelden.
Steuerpflichtiger ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat (Halterin/Halter des Hundes). Bei Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rosengarten geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Hierfür nutzen Sie bitte den nebenstehenden Online-Anmeldelink.
Zusätzlich ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird. Dazu wenden Sie sich bitte an das Hunderegister Niedersachsen.
Alle aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich in einem Haushalt einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Untenstehend (unter DOKUMENTE) finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Grundsätzlich:
- Chipnummer
- Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
- Sachkundenachweis (theoretischer & praktischer Nachweis)
Hinweis zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung selber fallen keine Gebühren an.
Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde in der Hundesteuersatzung festgesetzt.
Die aktuellen Steuersätze der Gemeinde Rosengaren finden Sie in der Hundesteuersatzung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Anmeldung muss innerhalb von 1 Woche erfolgen.
Bemerkungen
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport