Hundehaltung Anmeldung


Hundesteueranmeldung

Leistungsbeschreibung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

 

 

 

Spezielle Hinweise

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb einer Woche anzumelden. Steuerpflichtiger ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat (Halterin/Halter des Hundes). Bei Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Rosengarten geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig. Dazu wenden Sie sich bitte an das Hunderegister Niedersachsen. 

Alle aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich in einem Haushalt einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Grundsätzlich:

  • Chipnummer
  • Versicherungsschein der Haftpflichtversicherung für den Hund
  • Sachkundenachweis (theoretischer & praktischer Nachweis)

Hinweis zur Online-Bestellung:
Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für die Anmeldung selber fallen keine Gebühren an.

Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein. Die Höhe der Hundesteuer wird von der Gemeinde in der Hundesteuersatzung festgesetzt.
Die aktuellen Steuersätze der Gemeinde Rosengaren finden Sie in der Hundesteuersatzung.

 

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Anmeldung muss innerhalb von 1 Woche erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

 

 

 

 

 

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Haas