Geburtsurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

 

Sie können hier Ihre benötigten Urkunden und Abschriften direkt online bestellen:

 

Spezielle Hinweise

Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

Achtung!

Bei den Internetseiten standesamtauskunft.de, www.standesamt.com und www.standesamt24.de handelt es sich um kostenpflichtige Angebote eines privaten Betreibers, nicht um ein Serviceangebot der deutschen Standesämter.

Wo erhalten Sie die benötigte Geburtsurkunde ?

Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, wo dienenige/derjenige geboren wurde.

Den Geburtsort können Sie auch im Personalausweis finden!

Wenn für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde, erhalten Sie die entsprechende Urkunde bei dem Standesamt, bei dem das Familienbuch ab 24.02.2007 geführt wurde. Geburts-, Ehe- und Sterberegister, die ab dem 01.01.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt. Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.

Urkunden für Ahnenforschung und Inkassobüros können über diesen Weg nicht angefordert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich per E-Mail standesamt@gemeinde-rosengarten.de an uns.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Spezielle Hinweise

Zuständig für die Ausstellung von Urkunden und Auszügen aus dem Register ist jeweils das Standesamt, welches das Ereignis beurkundet hat.

Das Standesamt steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache zur Verfügung.


In unserem Serviceportal können Sie einige Anträge auch online stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem von zu Hause aus oder unterwegs mit Ihrem Smartphone.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Standesamt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Bathel
  • Sachbearbeiterin Frau Auber-Klipp
  • Sachbearbeiterin Frau Bartels