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Sterbeurkunde Ausstellung


Urkunde aus dem Sterberegister, Sterbeurkunde

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.  Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

 

Sie können Ihre benötigten Urkunden und Abschriften hier direkt online bestellen:

 

Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Achtung!

Bei den Internetseiten standesamtauskunft.de, www.standesamt.com und www.standesamt24.de handelt es sich um kostenpflichtige Angebote eines privaten Betreibers, nicht um ein Serviceangebot der deutschen Standesämter.

Wo erhalten Sie die benötigte Sterbeurkunde ?

Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, wo die Person verstorben ist.

Wenn für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde, erhalten Sie die entsprechende Urkunde bei dem Standesamt, bei dem das Familienbuch ab 24.02.2007 geführt wurde. Geburts-, Ehe- und Sterberegister, die ab dem 01.01.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt. Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.

Urkunden für Ahnenforschung und Inkassobüros können über diesen Weg nicht angefordert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich per E-Mail standesamt@gemeinde-rosengarten.de an uns.



  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Spezielle Hinweise

Zuständig für die Ausstellung von Urkunden und Auszügen aus dem Register ist jeweils das Standesamt, welches das Ereignis beurkundet hat.

Das Standesamt steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache zur Verfügung.


In unserem  Serviceportal  können Sie einige Anträge auch online stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren – bequem von zu Hause aus oder unterwegs mit Ihrem Smartphone.

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

- Identitätsnachweis (Kopie)

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen - Stadt Aurich) Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


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