Meldebescheinigung Erteilung
Meldebescheinigung Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Ferner dient sie zur Vorlage bei der Rentenversicherung (Lebensbescheinigung).
Inhalt der Bescheinigungen:
Einfache Meldebescheinigung: enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeanschrift
Erweiterte Meldebescheinigung: enthält ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Zuzugsdatum, Konfession und Staatsangehörigkeit.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Kommen Sie innerhalb der Öffnungszeiten einfach vorbei,
außerhalb der Öffnungszeiten können Sie auch gern einen Termin vereinbaren.
Sie können die Meldebescheinigung auch ganz bequem online im Serviceportal beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Zur Feststellung Ihrer Identität laden Sie ihren eingescannten Personalausweis bitte hoch.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
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Abgabe: kostenfrei
Meldebescheinigung für das Jobcenter
(Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.