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Meldebescheinigung Erteilung


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.



 

 

Spezielle Hinweise

Ferner dient sie zur Vorlage bei der Rentenversicherung (Lebensbescheinigung).


Inhalt der Bescheinigungen:

Einfache Meldebescheinigung: enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeanschrift

Erweiterte Meldebescheinigung: enthält ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Zuzugsdatum, Konfession und Staatsangehörigkeit.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Spezielle Hinweise

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Kommen Sie innerhalb der Öffnungszeiten einfach vorbei,
außerhalb der Öffnungszeiten können Sie auch gern einen Termin vereinbaren.

Sie können die Meldebescheinigung auch ganz bequem online im Serviceportal beantragen. 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Zur Feststellung Ihrer Identität laden Sie ihren eingescannten Personalausweis bitte hoch.

 

 

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Spezielle Hinweise
  • Abgabe: kostenfrei
    Meldebescheinigung für das Jobcenter
    (Schreiben des Jobcenters als Nachweis vorlegen)

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


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