Hundehaltung Abmeldung


Hundesteuerabmeldung

Leistungsbeschreibung


Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

 

 

 

 

 

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Spezielle Hinweise

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht. 

Hunderegister Niedersachsen

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ausgefülltes Abmeldeformular
Spezielle Hinweise
  • Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
  • Bescheinigung des Tierarztes bei Euthanasierung

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Rechtsgrundlage


Spezielle Hinweise

Was sollte ich noch wissen?


Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Haas