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Hundehaltung Abmeldung


Hundesteuerabmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

 

 

 

 

 

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Spezielle Hinweise
Allgemeine Informationen

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder die Hundehalterin/der Hundehalter wegzieht. 

Hunderegister Niedersachsen



Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular
Spezielle Hinweise
  • Zur Feststellung Ihrer Identität werden Sie aufgefordert Ihren eingescannten Personalausweis hochzuladen.
  • Bescheinigung des Tierarztes bei Euthanasierung

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Kommunale Satzung

Spezielle Hinweise

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


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