Umwelt - Antrag Solarförderung
Umwelt - Antrag Solarförderung
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Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Rosengarten fördert die Installation von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung: Zuwendungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden durch die Gemeinde Rosengarten aufgestockt.
Gefördert wird der Einbau von Solaranlagen in Einzel- und Doppelhäusern. Die Förderung von Anlagen zur Versorgung in Mehrfamilienhäusern ist ebenfalls möglich.
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte mit Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde Rosengarten. Bei Mehrfamilienhäusern sind die Eigentümer nur gemeinschaftlich antragsberechtigt und haben einen Verwalter zu benennen.
Höhe der Zuschüsse:
Voraussetzung für die spätere Auszahlung ist ein Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Zuschuss ist bei Mehrfamilienhäuser bis maximal 2500 € begrenzt. Gefördert wird bis in gleicher Höhe des seitens BAFA gewährten Förderbetrags.
Der Höchstbetrag für die gemeindliche Förderung beträgt pro Wohneinheit mit eigenständiger Heizung:
- 500 € für Warmwasserbereitung
- 500 € für Heizungsunterstützung
- 50 € für jede in der Wohneinheit gemeldeten Bewohner
Rechtsgrundlage:
Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in der Gemeinde Rosengarten vom 01.02.2010
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Verfahrensablauf:
Schritt 1: Antrag auf Förderung bei der Gemeinde Rosengarten
- Sie erhalten eine Zwischennachricht*1, die Sie einem Antrag bei der BAFA anhängen
Schritt 2: Antrag auf Förderung bei der BAFA stellen
- Förderung von der BAFA erhalten
Schritt 3: Zuwendungsbescheid der BAFA an die Gemeinde Rosengarten senden
- Förderung durch die Gemeinde Rosengarten erhalten*2
Verfahrensablauf
Schritt 1: Antrag auf Förderung bei der Gemeinde Rosengarten
- Sie erhalten eine Zwischennachricht*1, die Sie einem Antrag bei der BAFA anhängen
Schritt 2: Antrag auf Förderung bei der BAFA stellen
- Förderung von der BAFA erhalten
Schritt 3: Zuwendungsbescheid der BAFA an die Gemeinde Rosengarten senden
- Förderung durch die Gemeinde Rosengarten erhalten*2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Formular
- Eigentumsnachweis (z.B. unbeglaubigter Grundbuchauszug nach dem neusten Stand)
- Lageplan
- Detailliertes Angebot bzw. Kostenzusammenstellung
Welche Fristen muss ich beachten?
Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert.
*1 Die erstellte Zwischennachricht mit Aussicht auf Förderung hat eine Gültigkeit von 4 Monaten.
*2 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Die Gemeinde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Zuschüsse werden nur gewährt, sofern der Zuwendungsbescheid des BAFA der Gemeinde Rosengarten vorgelegt wird.
Rechtsbehelf
Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in der Gemeinde Rosengarten vom 01.02.2010
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), in der jeweils aktuell gültigen Fassung.